Flachglasmechaniker-Ausbildungsverordnung (FlGlasMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglasmechaniker/zur Flachglasmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 07.01.1991


Anlage FlGlasMAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglasmechaniker/zur Flachglasmechanikerin

(Fundstelle: BGBl. I 1991, 41 - 44)


Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildeszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1234
1Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, nennen
b)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
d)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
e)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren und Laugen sowie von elektrischem Strom ausgehen, beachten
f)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennen und zur Vermeidung von Umweltbelastungen beitragen
g)arbeitsplatzbedingte Umweltbelastungen nennen und zu ihrer Verringerung beitragen
h)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5Handhaben von Werkzeugen und Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 5)a)Glasbearbeitungswerkzeuge auswählen, handhaben, pflegen und instandhalten
b)Schleif- und Poliermittelträger sowie Schleif- und Poliermittel bereitstellen, anwenden und aufbewahren
c)Kühlmittel aufbewahren und anwenden
6Flachglasarten, Werkstoffe und Hilfsmittel (§ 3 Nr. 6)a)Flachglas nach Arten und Verwendungszweck unterscheiden6  
b)wichtige Flachglasarten nennen
c)Werkstoffe und Hilfsmittel, insbesondere Dichtungen, Beschläge, Einfassungen und Kleber, bereitstellen, anwenden und aufbewahren
7Umgehen mit Produktionsunterlagen (§ 3 Nr. 7)a)die wichtigsten Flachglasnormen und -richtlinien nennen4  
b)Technische Zeichnungen lesen, Skizzen anfertigen
c)Bedienungsanleitungen, Funktionsablaufpläne, Wartungspläne, Typenschilder und einfache Schaltpläne lesen 84
d)Maschinendaten eingeben
e)Fertigungsnormen beachten
f)Fertigungsunterlagen verwenden
8Vorbereiten von Materialien und Arbeitsgängen (§ 3 Nr. 8)a)Werkstücke reinigen, trocknen, visitieren und sortieren8  
b)Werkstücke nach Vorlage markieren, einteilen und anzeichnen
c)Deckmassen oder Schablonen verwenden
9Maßgerechtes Be- und Verarbeiten von Flachglas (§ 3 Nr. 9)a)Flachgläser unterschiedlicher Stärken eckig schneiden und brechen10  
b)Modellgläser schneiden und brechen
c)Kanten säumen, schleifen und polieren7  
d)Steil- und Flachfacetten schleifen und polieren 16 
e)Flachgläser sägen5  
f)Flachgläser bohren und senken 7 
g)Ausschnitte herstellen  5
h)komplexe Flachglaskonstruktionen, insbesondere Spiegel, industriell fertigen und montieren  12
i)Verspiegeln, Bedampfen sowie direkten und indirekten Druck erläutern 3 
k)Sandstrahlen, Ätzen und Gravieren erläutern
l)Biegen, Wölben und chemischthermisches Vorspannen erläutern
10Bauteile, Baugruppen und Maschinen (§ 3 Nr. 10)a)Funktion pneumatischer, hydraulischer, elektrotechnischer und elektronischer Steuer- und Antriebselemente erläutern 125
b)Funktionsabläufe und Wirkungsweise der Maschinensteuerungen darstellen
c)Funktion von Maschinenelementen, Steuerungselementen und Anlagenteilen überwachen
11Betreiben von Maschinen und Anlagen der Flachglasbearbeitung (§ 3 Nr. 11)a)Fertigungsverfahren und Funktionsweisen von technischen Einrichtungen erläutern 614
b)Anlagen der Flachglasbearbeitung inspizieren
c)fehlerhafte Produktionsbedingungen erkennen und beurteilen sowie Abhilfemaßnahmen ergreifen oder veranlassen
d)Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen
e)Produktions- und Störungsdaten dokumentieren
12Betrieblicher Materialfluß (§ 3 Nr. 12)a)Vorschriften beim Umgang mit Flachglas beachten12  
b)betrieblichen Materialfluß erläutern
c)Flachglasprodukte sortieren
d)Flachglas fördern, lagern, transportieren und verpacken
13Qualitätssicherung (§ 3 Nr. 13)a)Qualitätsmerkmale nennen  12
b)Wareneingangs- und -ausgangskontrollen anhand auftragsbezogener Vorgaben durchführen
c)Qualitätskontrollen in der Fertigung vornehmen
d)Fehlerursachen nennen und entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen aufzeigen
e)Fertigungsfehler gegebenenfalls ausbessern
f)technische Mittel zur Einhaltung vorgegebener Fertigungsbedingungen handhaben
g)Qualitätsdaten dokumentieren