Fleischermeisterverordnung (FleiMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fleischer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 04.10.2012


§ 1 FleiMstrV Gegenstand

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fleischer-Handwerk.