Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- 2.
-
Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
- 4.
-
Umweltschutz;
- 5.
-
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
- 5.1
-
Arbeitsorganisation,
- 5.2
-
Informations- und Kommunikationssysteme;
- 6.
-
Qualitätsmanagement;
- 7.
-
Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr:
- 7.1
-
Verkehrsmarkt,
- 7.2
-
Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz;
- 8.
-
Marketing und Vertrieb:
- 8.1
-
Marketing,
- 8.2
-
Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse,
- 8.3
-
Produktpolitik,
- 8.4
-
Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme,
- 8.5
-
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung;
- 9.
-
Umgang mit Kunden:
- 9.1
-
Kundenorientierte Kommunikation,
- 9.2
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
- 9.3
-
Beschwerdemanagement,
- 9.4
-
Umgang mit konfliktträchtigen Situationen;
- 10.
-
Kaufmännische Betriebsführung:
- 10.1
-
Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge,
- 10.2
-
Geschäftsvorgänge,
- 10.3
-
Beschaffung;
- 11.
-
Planung und Disposition:
- 11.1
-
Fahr- und Betriebsplanung,
- 11.2
-
Disposition des Fahrbetriebes;
- 12.
-
Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen:
- 12.1
-
Fahrzeugtechnik,
- 12.2
-
Verkehrsanlagen;
- 13.
-
Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum:
- 13.1
-
Fahrdynamik,
- 13.2
-
Kundenorientiertes Fahren;
- 14.
-
Rechtsvorschriften im Verkehr;
- 15.
-
Einweisung in den Fahrbetrieb:
- 15.1
-
Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen,
- 15.2
-
Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen;
- 16.
-
Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb:
- 16.1
-
Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen,
- 16.2
-
Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen;
- 17.
-
Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.