(FKrFBAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

Ausfertigungsdatum: 11.07.2002


§ 1 FKrFBAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb wird staatlich anerkannt.