(FKeramAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin

Ausfertigungsdatum: 24.01.1995


§ 5 FKeramAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.