(FinDAGKostV)
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Ausfertigungsdatum: 29.04.2002


§ 15 FinDAGKostV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.