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Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)
Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz

Ausfertigungsdatum: 06.12.2013


Anlage 16 FinaRisikoV (zu § 11 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 2343)


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