Filmförderungsgesetz (FFG)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

Ausfertigungsdatum: 23.12.2016


§ 150 FFG Begriffsbestimmung Kinofilm

Ein Kinofilm im Sinne der §§ 152 bis 156 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.