Die Genfer Konvention über den Festlandsockel vom 29. April 1958 ist am 30. Oktober 1958 von der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus von 45 weiteren Staaten unterzeichnet worden. Sie ist inzwischen bereits von 21 Staaten ratifiziert oder durch Beitritt angenommen worden und wird nach ihrem Artikel 11 Abs. 1 in Kraft treten, sobald ein weiterer Staat die 22. Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. Die Bundesregierung wird den gesetzgebenden Körperschaften in Kürze den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu dieser Konvention vorlegen, um die verfassungsrechtliche Grundlage für die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland zu schaffen.
Um Rechtsunklarheiten zu beseitigen, die sich in der gegenwärtigen Situation bis zum Inkrafttreten der Genfer Konvention über den Festlandsockel und bis zu ihrer Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnten, hält es die Bundesregierung für erforderlich, schon jetzt folgendes festzustellen:
Die von der Bundesregierung am 20. Januar 1964 beschlossene Proklamation über die Erforschung und Ausbeutung des deutschen Festlandsockels wird hiermit bekanntgemacht.
Bonn, den 22. Januar 1964
Der Bundesminister des Auswärtigen