Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen, 
- 6.
- 
                Betriebliche und technische Kommunikation, 
- 7.
- 
                Qualitätsmanagement, 
- 8.
- 
                Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, 
- 9.
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                Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, 
- 10.
- 
                Messen und Prüfen, Endkontrolle, 
- 11.
- 
                Grundlagen der Metallbearbeitung, 
- 12.
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                Fügen, 
- 13.
- 
                Reinigen von optischen Bauelementen und Baugruppen, 
- 14.
- 
                Herstellen von plan- und rundoptischen Bauelementen, 
- 15.
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                Oberflächenveredelung, 
- 16.
- 
                Montieren und Justieren von optischen und feinmechanischen Bauteilen zu Baugruppen, 
- 17.
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                Bedienen der Produktionsanlagen, Überwachen des Produktionsablaufes, 
- 18.
- 
                Aufbauen und Prüfen von pneumatischen Steuerungen, 
- 19.
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                Herstellen von Einzel- und Serienteilen, 
- 20.
- 
                Kundenorientiertes Handeln.