Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen,
- 6.
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Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
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Qualitätsmanagement,
- 8.
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Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- 9.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 10.
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Messen und Prüfen, Endkontrolle,
- 11.
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Grundlagen der Metallbearbeitung,
- 12.
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Fügen,
- 13.
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Reinigen von optischen Bauelementen und Baugruppen,
- 14.
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Herstellen von plan- und rundoptischen Bauelementen,
- 15.
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Oberflächenveredelung,
- 16.
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Montieren und Justieren von optischen und feinmechanischen Bauteilen zu Baugruppen,
- 17.
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Bedienen der Produktionsanlagen, Überwachen des Produktionsablaufes,
- 18.
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Aufbauen und Prüfen von pneumatischen Steuerungen,
- 19.
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Herstellen von Einzel- und Serienteilen,
- 20.
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Kundenorientiertes Handeln.