(FEhrPensAnO)
Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene

Ausfertigungsdatum: 20.09.1976


§ 9 FEhrPensAnO

Besteht Anspruch auf zwei Pensionen nach dieser Anordnung, wird nur die höhere gezahlt.