Ausfertigungsdatum: 17.12.2008
§ 271 FamFG Betreuungssachen
Betreuungssachen sind
- 1.
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Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
- 2.
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Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
- 3.
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sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt.