Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- 6.
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 7.
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Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,
- 8.
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Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
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Messen und Prüfen,
- 10.
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Einrichten von Maschinen und Anlagen,
- 11.
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Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen,
- 12.
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Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen,
- 13.
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Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe,
- 14.
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Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen,
- 15.
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Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe,
- 16.
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Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen,
- 17.
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Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen,
- 18.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.