Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Technische Kommunikation, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, 
- 6.
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                Planen und Steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, 
- 7.
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                Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln, 
- 8.
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                Auswählen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 9.
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                Messen und Prüfen, 
- 10.
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                Einrichten von Maschinen und Anlagen, 
- 11.
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                Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Prüfen und Einstellen von Funktionen, 
- 12.
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                Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente, Verlegen elektrischer und pneumatischer Leitungen, 
- 13.
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                Konfektionieren von Polster- und Dämmstoffen, Anfertigen von Schablonen, Vorrichten und Zuschneiden der Werkstoffe, 
- 14.
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                Gestalten, Kaschieren und Bearbeiten von Oberflächen, 
- 15.
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                Grundlagen der rechnergestützten Produktion, Sichern und Überwachen der Prozessabläufe, 
- 16.
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                Aufbau und Bezug von Fahrzeugausstattungsteilen, 
- 17.
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                Instandsetzen von Fahrzeugausstattungsteilen, 
- 18.
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                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.