(FahrzIAAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur Fahrzeuginnenausstatterin

Ausfertigungsdatum: 21.07.2003


§ 1 FahrzIAAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fahrzeuginnenausstatter/Fahrzeuginnenausstatterin wird staatlich anerkannt.