(FahrlPrüfV)
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 7 FahrlPrüfV Beschlussfähigkeit und Abstimmung

(1) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken.

(2) Die Entscheidungen ergehen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.