(FahrlPrüfV)
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 24 FahrlPrüfV Wiederholungen der Prüfungen und Lehrproben

Prüfungen und Lehrproben können jeweils höchstens zweimal wiederholt werden.