(FahrlPrüfV)
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 1 FahrlPrüfV Errichtung

Für die Fahrlehrerprüfung (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9, § 8 des Fahrlehrergesetzes) wird bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle ein Prüfungsausschuss errichtet.