Ausfertigungsdatum: 13.02.2013
(1) Im Handlungsbereich „Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, logistische Bedürfnisse von Kunden zu ermitteln, deren Wertschöpfungskette zu analysieren und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Dabei sollen auch soziale, rechtliche, technische und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen berücksichtigt werden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(2) Im Handlungsbereich „Logistische Lösungen entwickeln und planen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, logistische Konzepte im Kontext von Prozessketten entscheidungsreif zu entwickeln, deren Umsetzungsbedingungen und Konsequenzen zu ermitteln und ihre Einführung vorzubereiten. Dafür ist die Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Verantwortlichkeiten mit den Prozesspartnern zu organisieren. Dabei soll auch gezeigt werden, wie ein Projekt team- und kundenorientiert geleitet werden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(3) Im Handlungsbereich „Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Umsetzung logistischer Lösungen verantwortlich zu koordinieren und zu bewerten. Insbesondere soll nachgewiesen werden, dass die Kommunikation zwischen den Prozessbeteiligten gefördert, Anpassungsbedarfe und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten Schlussfolgerungen abgeleitet und geeignete Maßnahmen initiiert werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
(4) Im Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen und ethische Grundsätze zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen sowie der Unternehmensziele geführt und motiviert werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: