(FachkBüroPrV 2012)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation

Ausfertigungsdatum: 09.02.2012


Anlage 2 FachkBüroPrV 2012 (zu § 6 Absatz 3) Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 272 - 273;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)




...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)



Zeugnis


über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation




Herr/Frau .............................................................................. ...
geboren am ..........................................in ...................................
hat am ...................................................die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss



Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation




nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 268), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. August 2014 (BGBl. I S. 1459) geändert worden ist, bestanden:

Die Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche:

1.
Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
2.
Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
3.
Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
4.
Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld




Prüfungsergebnis:PunkteNote

I.Schriftliche Prüfung ..........

...........
II.Mündliche Prüfung

Präsentation und Fachgespräch ............

...........
Gesamtnote ...........


Damit wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne von § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.

(Im Fall des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am ..............
in .................................. vor .....................................abgelegte Prüfung von der
Prüfung .......................................................... freigestellt.“)



Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).




Datum .......................................................................


Unterschrift(en) .............................................................................. .


(Siegel der zuständigen Stelle)