Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

Ausfertigungsdatum: 26.04.1976


Inhaltsübersicht EZulV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Ausschluss einer Erschwerniszulage
§  2aTeilzeitbeschäftigung
Abschnitt 2

Einzeln abzugeltende Erschwernisse


Titel 1

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§  3Allgemeine Voraussetzungen
§  4Höhe und Berechnung der Zulage
§  4aWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§  5Ausschluss der Zulage
§  6(weggefallen)
Titel 2

Zulage für Tauchertätigkeit
§  7Allgemeine Voraussetzungen
§  8Höhe der Zulage
§  9Berechnung der Zulage
Titel 3

Zulagen für
den Umgang mit Munition und Sprengstoffen

§ 10Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
§ 11Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4

Zulage für Tätigkeiten
an Antennen und Antennenträgern;
Zulage für Tätigkeiten an Geräten und
Geräteträgern des Wetterdienstes und des
Vermessungsdienstes sowie an Windmasten
des lufthygienischen Überwachungsdienstes

§ 12Allgemeine Voraussetzungen
§ 13Höhe der Zulage
§ 14Berechnung der Zulage
§ 15Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5

Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
§ 16Zulage für Klimaerprobung
§ 16aZulage für Unterdruckkammerdienst
§ 16bZulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
§ 17Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
Abschnitt 3

Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
§ 17aAllgemeine Voraussetzungen
§ 17bHöhe der Zulage
§ 17cAusschluss der Zulage
§ 17dWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
Abschnitt 4

Zulagen in festen Monatsbeträgen
§ 18Entstehen des Anspruchs
§ 19Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 20(weggefallen)
§ 21Zulage für besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
§ 22Zulage für besondere Einsätze
§ 22aZulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23aZulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
§ 23bZulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
§ 23cZulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote
§ 23dZulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
§ 23eZulage für Minentaucher
§ 23fZulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
§ 23gZulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
§ 23hZulage für Fallschirmspringer
§ 23iZulage für Tätigkeiten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
§ 23jZulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23kZulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
§ 23lZulage für Bergführer
§ 23mZulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23nZulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23oZulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
Abschnitt 5

Übergangsregelungen
§ 24Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen