§ 18 | Entstehen des Anspruchs |
§ 19 | Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit |
§ 20 | (weggefallen) |
§ 21 | Zulage für besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege |
§ 22 | Zulage für besondere Einsätze |
§ 22a | Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal |
§ 23 | Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen |
§ 23a | Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts |
§ 23b | Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe |
§ 23c | Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote |
§ 23d | Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe |
§ 23e | Zulage für Minentaucher |
§ 23f | Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes |
§ 23g | Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst |
§ 23h | Zulage für Fallschirmspringer |
§ 23i | Zulage für Tätigkeiten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst |
§ 23j | Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung |
§ 23k | Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen |
§ 23l | Zulage für Bergführer |
§ 23m | Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr |
§ 23n | Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung |
§ 23o | Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr |