(Fundstelle: BGBl. I 2008, 264)
Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
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Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
- 2.
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eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
- 3.
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gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
- 4.
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gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
- 5.
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gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen;
- 6.
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Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.