(Fundstelle: BGBl. I 2008, 264)
        
        
        Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten: 
        
            - 1.
- 
                Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; 
- 2.
- 
                eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung; 
- 3.
- 
                gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; 
- 4.
- 
                gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen; 
- 5.
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                gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen; 
- 6.
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                Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.