(EUStBV 1993)
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 11.08.1992


§ 5 EUStBV 1993 Tiere für Laborzwecke

Die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Tiere für Laborzwecke (Artikel 60 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 2 der in § 1 Abs. 1 genannten Verordnung) hängt davon ab, daß die Tiere unentgeltlich eingeführt werden.