(EUROCONTROLÜbkNFProtG)
Gesetz zu dem Protokoll vom 27. Juni 1997 zur Neufassung des Internationalen Übereinkommens vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL“

Ausfertigungsdatum: 06.02.2017


Art 5 EUROCONTROLÜbkNFProtG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel II Absatz 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.