(EUObstGemüseDV)
Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

Ausfertigungsdatum: 22.06.2011


§ 7 EUObstGemüseDV Anerkennung gemeinnütziger Einrichtungen oder wohltätiger Stiftungen

Mit dem Antrag auf Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung oder wohltätige Stiftung ist die in Artikel 83 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 genannte Verpflichtungserklärung vorzulegen.