(EuFernsAbkG)
Gesetz über das Europäische Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen

Ausfertigungsdatum: 15.09.1965


Art 4 EuFernsAbkG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.