EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG)
Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Ausfertigungsdatum: 07.12.2011
Stand: Geändert durch Art. 21 G v. 26.6.2013 I 1809
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Erteilen von Auskünften
Abschnitt 3 Zustellung von Dokumenten
Abschitt 4 Beitreibungs- und Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 5 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen