EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG)
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Ausfertigungsdatum: 26.06.2013
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 20.12.2016 I 3000
Abschnitt 1  Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2  Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
Abschnitt 3  Weitere Übermittlung von Informationen
Abschnitt 4  Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5  Weitere Vorschriften