EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG)
Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Ausfertigungsdatum: 26.06.2013
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 20.12.2016 I 3000
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Übermittlung von Informationen auf Ersuchen
Abschnitt 3 Weitere Übermittlung von Informationen
Abschnitt 4 Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften