EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Verordnung (EU-FahrgRSchV)
Verordnung zur Durchsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt

Ausfertigungsdatum: 12.12.2012


§ 2 EU-FahrgRSchV Subsidiäre Beschwerde

Beschwerden nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 sind zunächst unmittelbar beim Beförderer einzureichen.