Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (EStSchlEV)
Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020

Ausfertigungsdatum: 27.09.2017


§ 3 EStSchlEV

Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen nach dem Komma zu berechnen und auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.