(1) Dem Estrichleger-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
- 
                Herstellen und Legen von Estrichen als Unterböden für Beläge sowie als Nutzböden unter Verwendung von Bindemitteln, insbesondere von Anhydrit, Kunstharz, Magnesia und Zement, einschließlich Herstellen von schwimmenden Estrichen, 
- 2.
- 
                Herstellen und Legen von Industrieböden, insbesondere von Hartstoffestrichen, Magnesiaestrichen, bitumen- oder kunstharzgebundenen Estrichen, 
- 3.
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                Herstellen und Verlegen von Hohlraum- und Doppelböden, 
- 4.
- 
                Herstellen von Heizestrichen, 
- 5.
- 
                Herstellen und Verlegen von Fertigteil-Estrichplatten, 
- 6.
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                Auftragen und Verlegen von Sperr- und Dämmschichten, 
- 7.
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                Auftragen von Kunstharzschichten und Versiegelungen, 
- 8.
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                Herstellen und Anbringen von Sockeln in Verbindung mit Legen von Estrichen und Verlegen von Belägen, 
- 9.
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                Verlegen von Platten- und Bahnenbelägen, insbesondere aus Kunststoffen und Textilien. 
        (2) Dem Estrichleger-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
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                Kenntnisse der Eignung sowie über Schutz, Nachbehandlung und Pflege von Estrichen und Belägen, 
- 2.
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                Kenntnisse der Erstarrungs- und Erhärtungsvorgänge, 
- 3.
- 
                Kenntnisse über schädliche Einflüsse auf Baustoffe und Bauteile für die Estrichherstellung, 
- 4.
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                Kenntnisse der produktbezogenen Güteanforderungen und über Prüfverfahren, 
- 5.
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                Kenntnisse des Wärme- und Schallschutzes sowie über Brand- und Feuerschutz, 
- 6.
- 
                Kenntnisse über Baukonstruktionen und Ausbauarbeiten, soweit diese mit den Arbeiten des Estrichlegers in Verbindung stehen, 
- 7.
- 
                Kenntnisse über die Einrichtung und den Betrieb von Baustellen, 
- 8.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Arbeitsverfahren und -techniken sowie der Meßverfahren, 
- 9.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe sowie deren Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung, 
- 10.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 11.
- 
                Kenntnisse der Vorschriften über die Vergabe von Bauaufträgen, der berufsbezogenen Normen, über die Vorschriften des Baurechts sowie der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes, 
- 12.
- 
                Beurteilen und Vorbereiten des Untergrunds, 
- 13.
- 
                Festlegen der Konstruktionshöhe, Einwiegen von Meterrissen und Herstellung von Höhenlehren, 
- 14.
- 
                Schützen angrenzender Bauteile gegen Verunreinigung sowie Isolieren gegen Einwirkung aggressiver Stoffe, 
- 15.
- 
                Abdichten des Untergrunds gegen nichtdrückendes Wasser, 
- 16.
- 
                Nässen und Einschlämmen des Untergrunds bei Verbundestrichen, Herstellen von Voranstrichen und Haftbrücken, 
- 17.
- 
                Herstellen und Einbringen der Mörtel für Estriche sowie Betonböden einschließlich Beimischen von Farben, Hartstoffen und anderen Zuschlägen und Zusätzen sowie Verdichten und Bearbeiten der Oberflächen, 
- 18.
- 
                Herstellen von Hohlkehlen und Hohlkehlsockeln aus Estrichmörtel, 
- 19.
- 
                Verlegen von Estrichbewehrungen, 
- 20.
- 
                Herstellen und Ausfüllen von Fugen, 
- 21.
- 
                Verlegen und Abdecken von Dämmschichten und Randstreifen, 
- 22.
- 
                Herstellen von Ausgleichsestrichen und Schutzschichten, 
- 23.
- 
                Einbauen von Schienen und Rahmen, 
- 24.
- 
                Spachteln von Estrichflächen, 
- 25.
- 
                Schleifen, Ölen und Wachsen von Estrichen, 
- 26.
- 
                Verarbeiten von Reaktionsharzen und sonstigen Kunstharzen für Imprägnierungen, Versiegelungen, Beschichtungen sowie für Beläge und Estriche, 
- 27.
- 
                Herstellen und Verlegen von Fertigteil-Estrichplatten, 
- 28.
- 
                Zuschneiden, Verlegen, Kleben und Verschweißen von Plattenbelägen, Bahnenbelägen und Sockeln, 
- 29.
- 
                Anfertigen von Verlegeskizzen und Werkplänen, 
- 30.
- 
                Aufstellen von Mengenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Bauabrechnungen, 
- 31.
- 
                Aufmessen von Estrich- und Bodenflächen, 
- 32.
- 
                Bedienen und Pflegen der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.