Ausfertigungsdatum: 30.11.2016
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2731 - 2745)
Kapitel 1 (Ausgaben): | Investitionsfinanzierung |
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): | Sonstige Ausgaben |
Kapitel 3 (Einnahmen): | Einnahmen |
Anlage 1: | Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1 |
Anlage 2: | Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015 |
Anlage 3: | Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens |
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2017 1 000 € | Betrag
für 2016 1 000 € | Ist-Ergebnis
2015 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Ausgaben | ||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. |
48 200 |
37 200 |
12 637 |
||
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | ||||||
Verpflichtungsermächtigung | 308 500 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2018 bis zu | 51 700 T€ | |||||
Jahr 2019 bis zu | 47 600 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 40 700 T€ | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 168 500 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. | ||||||
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. | ||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung |
243 100 |
214 200 |
286 163 |
||
Zahlungsverpflichtungen | 855 700 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2018 bis zu | 203 600 T€ | |||||
Jahr 2019 bis zu | 156 700 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 126 000 T€ | |||||
in künftigen Haushaltsjahren | 369 400 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. | ||||||
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. | ||||||
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. | ||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden. |
500 000 |
500 000 |
171 530 |
||
Verpflichtungsermächtigung | 2 069 620 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 2 069 620 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland |
2 700 |
2 700 |
2 635 |
||
Verpflichtungsermächtigung | 3 120 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2018 bis zu | 1 040 T€ | |||||
Jahr 2019 bis zu | 1 040 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 1 040 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. | ||||||
2. Die Ausgaben sind übertragbar. |
Erläuterungen |
---|
6 |
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 500 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:
a) | Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 350 Mio. Euro |
b) | Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen |
3 890 Mio. Euro |
c) | Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften |
60 Mio. Euro |
d) | Innovationen | 1 200 Mio. Euro |
e) | Exportfinanzierung | 1 000 Mio. Euro. |
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2017 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2016.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 855,7 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2018 bis 203,6 Mio. Euro
Jahr 2019 bis zu 156,7 Mio. Euro
Jahr 2020 bis zu 126,0 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 369,4 Mio. Euro.
Der Ansatz umfasst insbesondere:
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2017 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2018 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 2 069,62 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2020, um die Verlängerung der Stipendienprogramme USA und McCloy bewilligen zu können.
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2017 1 000 € | Betrag
für 2016 1 000 € | Ist-Ergebnis
2015 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung |
3 600 |
3 600 |
1 396 |
||
Verpflichtungsermächtigung | 5 100 T€ | |||||
davon fällig: | ||||||
Jahr 2018 bis zu | 1 500 T€ | |||||
Jahr 2019 bis zu | 1 300 T€ | |||||
Jahr 2020 bis zu | 1 300 T€ | |||||
Jahr 2021 bis zu | 1 000 T€ | |||||
Haushaltsvermerk: | ||||||
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. | ||||||
2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 1 000 | 1 000 | 0 | ||
Haushaltsvermerk: | ||||||
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. | ||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 798 600 | 758 700 | ||||
Abschluss | ||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6 300 | 6 300 | ||||
Ausgaben für Investitionen | 792 300 | 752 400 | ||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 798 600 | 758 700 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2021, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2015 rund 1 700 Mio. Euro.
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2017 1 000 € | Betrag
für 2016 1 000 € | Ist-Ergebnis
2015 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Sonstige Ausgaben | ||||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige |
200 |
– |
0 |
||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens |
750 |
750 |
67 |
||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1 000 | 1 000 | 0 | ||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 40 | ||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 | – | – | 0 | ||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | – | – | 0 | ||
Summe Sonstige Ausgaben | 2 000 | 1 800 | 107 | |||
Abschluss | ||||||
Sonstige Ausgaben | 2 000 | 1 800 | ||||
Zinskosten | – | – | ||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 2 000 | 1 800 | 107 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Zu Tit. 575 01Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2016 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 671 01Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Titel
und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag
für 2017 1 000 € | Betrag
für 2016 1 000 € | Ist-Ergebnis
2015 1 000 € |
||
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
Einnahmen | ||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 53 | ||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | ||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 172 502 | 199 590 | 231 535 | ||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 217 184 | 81 755 | 84 766 | ||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 350 384 | 412 555 | 596 589 | ||
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | ||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
60 530 |
66 600 |
62 600 |
||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 43 210 T€ | |||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8 320 T€ | |||||
c) ERP-Startfonds: | 9 000 T€ | |||||
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||
Gesamteinnahmen | 800 600 | 760 500 | ||||
Abschluss | ||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | ||||
Übrige Einnahmen | 800 600 | 760 500 | ||||
Gesamteinnahmen | 800 600 | 760 500 |
Erläuterungen |
---|
6 |
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) | Vergütung ERP-Förderrücklage I | 135 868 T€ |
b) | Verzinsung Nachrangdarlehen | 5 456 T€ |
c) | Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 31 178 T€ |
Summe | 172 502 T€ |
Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin | 1 053 T€ |
Unternehmen | 216 131 T€ |
Summe | 217 184 T€ |
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Zu Tit. 325 02Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Ka-
pitel | Bezeichnung | Einnahmen
| Ausgaben
| davon entfallen auf | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
sonstige
Ausgaben | Zinskosten
| Zuweisungen
und Zuschüsse | Investitionen
|
||||
1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | 1 000 € | ||
1
| Investitions- und
Exportfinanzierung |
800 600 |
798 600 |
2 000 |
6 300 |
792 300 |
|
2
| Sonstige Ausgaben/
Einnahmen |
2 000 | |||||
800 600 | 800 600 | 2 000 | 6 300 | 792 300 | |||
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig) | Ausgaben-
soll 2017 | a) Bis einschl.
31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 b) VE 2016 c) VE 2017 | davon fällig | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. | |||||
in Mio. € | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||
892 01
| Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 48,2 | a) | – | – | – | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | 308,500 | – | 51,700 | 47,600 | 40,700 | 168,500 | |||
683 01 | Förderkosten | 243,1 | a) | 819,900 | 197,500 | 159,100 | 116,500 | 91,100 | 255,800 |
b) | 293,500 | 46,300 | 45,200 | 40,900 | 35,600 | 125,500 | |||
c) | 855,700 | – | 203,600 | 156,700 | 126,000 | 369,400 | |||
681 02
| Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) | 3,247 | 1,624 | 1,623 | – | – | – |
b) | – | – | – | – | – | – | |||
c) | 3,120 | – | 1,040 | 1,040 | 1,040 | – | |||
681 03
| Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) | 1,630 | 0,957 | 0,505 | 0,168 | – | – |
b) | 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | – | |||
c) | 5,100 | – | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 297,6 | a) | 824,777 | 200,081 | 161,228 | 116,668 | 91,100 | 255,800 | |
b) | 298,600 | 47,800 | 46,500 | 42,200 | 36,600 | 125,500 | |||
c) | 1 172,420 | – | 257,840 | 206,640 | 169,040 | 538,900 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) | 569,500 | 2016 ff. : | 569,500 | |||
b) | 2 198,710 | 2017 ff. : | 2 198,710 | ||||||
c) | 2 069,620 | 2018 ff. : | 2 069,620 |
Aktivseite
2015 | 2014 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | |||||
A. | Barreserve und Anlagen | |||||
1. | Guthaben bei Kreditinstituten | 562 703 925,92 | 95 701 287,79 | |||
2. | Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | |||
3. | Anlage bei Fondsgesellschaften | 1 005 638 048,96 | 860 811 283,40 | |||
4. | Anlage bei Unternehmen | 895 892 291,62 | 927 750 714,19 | |||
5. | Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“ |
83 330 000,00 |
70 000 000,00 |
|||
6. | KfW Nachrangdarlehen | 300 000 000,00 | 2 847 564 266,50 | 2 246 588 989,89 | ||
B. | Darlehensforderungen | 416 095 627,65 | 327 416 922,65 | |||
C. | Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | |||
D. | Sonstige Forderungen | 0,00 | 0,00 | |||
E. | Beteiligungen | |||||
1. | Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1 082 876 331,12 | 1 082 876 331,12 | |||
2. | KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens |
1 190 752 106,00 |
1 190 752 106,00 |
|||
3. | Kapitalrücklage II | 1 000 000 000,00 | 1 000 000 000,00 | |||
4. | Gesonderte Kapitalrücklage | 614 280 731,32 | 614 280 731,32 | |||
Sonstige Gewinnrücklagen | 2 097 597 246,07 | 1 719 276 772,38 | ||||
5. | ERP-Gewinnrücklage I | 417 046 750,40 | 172 758 415,49 | |||
6. | ERP-Gewinnrücklage II | 12 475 382,34 | 1 588 144,33 | |||
7. | ERP-Gewinnrücklage III | 339 221 082,93 | 243 012 391,34 | |||
8. | ERP-Gewinnrücklage IV | 107 339 439,21 | ||||
9. | ERP-Förderrücklage I | 4 650 000 000,00 | 4 650 000 000,00 | |||
10. | ERP-Förderrücklage II | 250 000 000,00 | 250 000 000,00 | |||
11. | ERP-Förderrücklage III | 1 000 000 000,00 | 1 000 000 000,00 | |||
12. | ERP-Förderrücklage IV | 1 250 000 000,00 | ||||
13. | Gesetzliche Rücklage der KfW | 615 270 642,68 | 615 270 642,68 | |||
14. | Sondergewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | |||
15. | High-Tech Gründerfonds I | 66 021 506,00 | 73 882 581,39 | |||
16. | High-Tech Gründerfonds II | 47 488 475,28 | 14 740 369 693,35 | 32 107 831,57 | ||
Summe der Aktiva | 18 004 029 587,50 | 17 174 075 145,54 | ||||
Passivseite
2015 | 2014 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
EUR | EUR | |||||
A. | Rückstellungen | |||||
1. | Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | 0,00 | |||
2. | Rückstellung Förderlasten | 825 753 087,45 | 858 194 322,68 | |||
3. | Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 38 900 000,00 | 864 653 087,45 | 72 000 000,00 | ||
B. | Verbindlichkeiten | |||||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 128 683 819,61 | 26 493 930,01 | ||||
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock |
79 486 113,67 |
208 169 933,28 |
70 000 000,00 |
|||
Mikromezzaninfonds | ||||||
C. | Vermögen des ERP-Sondervermögens | |||||
Vermögensbestand 01.01. | 16 147 386 892,85 | 15 510 805 485,09 | ||||
Gewinn/Verlust | 783 819 673,92 | 636 581 407,76 | ||||
Vermögensbestand 31.12. | 16 931 206 566,77 | 16 147 386 892,85 | ||||
Summe Passiva | 18 004 029 587,50 | 17 174 075 145,54 | ||||
Anlage 3
Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:
Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen zum 01.01.2015 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2015 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2015 somit auf 377,7 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2015 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.