ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 (ERPWiPlanG 2017)
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017

Ausfertigungsdatum: 30.11.2016


Anlage ERPWiPlanG 2017 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2731 - 2745)


Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2017
1 000 €
Betrag
für
2016
1 000 €
Ist-Ergebnis

2015
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.

48 200


37 200


12 637
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung308 500 T€
davon fällig:
Jahr 2018 bis zu 51 700 T€
Jahr 2019 bis zu 47 600 T€
Jahr 2020 bis zu 40 700 T€
in künftigen Haushaltsjahren168 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
243 100

214 200

286 163
Zahlungsverpflichtungen855 700 T€
davon fällig:
Jahr 2018 bis zu 203 600 T€
Jahr 2019 bis zu 156 700 T€
Jahr 2020 bis zu 126 000 T€
in künftigen Haushaltsjahren369 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden.





500 000





500 000





171 530
Verpflichtungsermächtigung2 069 620 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren2 069 620 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland

2 700


2 700


2 635
Verpflichtungsermächtigung3 120 T€
davon fällig:
Jahr 2018 bis zu 1 040 T€
Jahr 2019 bis zu 1 040 T€
Jahr 2020 bis zu 1 040 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.


Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 500 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten350 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 890 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
60 Mio. Euro 
d)Innovationen1 200 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2017 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fondsfinanzierung.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2016.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 855,7 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2018 bis   203,6 Mio. Euro 
Jahr 2019 bis zu   156,7 Mio. Euro 
Jahr 2020 bis zu   126,0 Mio. Euro 
in künftigen Haushaltsjahren   369,4 Mio. Euro.


Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I und II sowie eines für 2017 geplanten Nachfolgefonds High-Tech Gründerfonds III;
die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rahmen der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteiligungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).

Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2017 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2018 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 2 069,62 Mio. Euro.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.


Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2020, um die Verlängerung der Stipendienprogramme USA und McCloy bewilligen zu können.



Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2017
1 000 €
Betrag
für
2016
1 000 €
Ist-Ergebnis

2015
1 000 €
12345
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

1 396
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2018 bis zu 1 500 T€
Jahr 2019 bis zu 1 300 T€
Jahr 2020 bis zu 1 300 T€
Jahr 2021 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen1 0001 0000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung798 600758 700
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 3006 300
Ausgaben für Investitionen792 300752 400
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung798 600758 700


Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2018 bis 2021, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2015 rund 1 700 Mio. Euro.



Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2017
1 000 €
Betrag
für
2016
1 000 €
Ist-Ergebnis

2015
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
427 09-011Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

200




0
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
750

750

67
575 01-680Zinsaufwendungen1 0001 0000
671 01-680Bearbeitungsgebühren505040
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20170
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen0
Summe Sonstige Ausgaben2 0001 800107
Abschluss
Sonstige Ausgaben2 0001 800
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben2 0001 800107

Sonstige Ausgaben

Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09

Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.

Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.

Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2016 aufgenommenen Mittel vorgesehen.

Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.

Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.

Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.



Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2017
1 000 €
Betrag
für
2016
1 000 €
Ist-Ergebnis

2015
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen0053
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen172 502199 590231 535
182 01-691Tilgung von Darlehen217 18481 75584 766
129 01-873Einnahmen aus Vermögen350 384412 555596 589
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

60 530


66 600


62 600
a) ERP-Innovationsprogramm:43 210 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:8 320 T€
c) ERP-Startfonds:9 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
Gesamteinnahmen800 600760 500
Abschluss
Verwaltungseinnahmen00
Übrige Einnahmen800 600760 500
Gesamteinnahmen800 600760 500
Einnahmen

Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.

Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung ERP-Förderrücklage I135 868 T€
b)Verzinsung Nachrangdarlehen5 456 T€
c)Erträge aus Darlehen an Unternehmen31 178 T€
Summe172 502 T€

Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.

Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.

Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin1 053 T€
Unternehmen216 131 T€
Summe217 184 T€

Zu Tit. 129 01

Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.

Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.

Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.


Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

800 600

798 600

2 000

6 300

792 300
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  2 000
800 600800 6002 0006 300792 300


Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2017
a) Bis einschl.
  31.12.2015
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2017
b) VE 2016
c) VE 2017
davon fällig
20172018201920202021 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung48,2a)– 
b)– 
c)308,50051,700 47,60040,700168,500
683 01Förderkosten243,1a)819,900197,500159,100116,50091,100255,800
b)293,50046,30045,200 40,90035,600125,500
c)855,700203,600156,700126,000369,400
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen2,7a)3,2471,6241,623– 
b)– 
c)3,1201,040  1,0401,040
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung3,6a)1,6300,9570,505  0,168
b)5,1001,5001,300  1,3001,000
c)5,1001,500  1,3001,3001,000
Summe297,6a)824,777200,081161,228116,66891,100255,800
b)298,60047,80046,500 42,20036,600125,500
c)1 172,420257,840206,640169,040538,900
682 02Kooperationsprojekte500,0a)569,5002016 ff. :569,500
b)2 198,7102017 ff. :2 198,710
c)2 069,620 2018 ff. :2 069,620


Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens

Aktivseite

20152014
EUREUR
A.Barreserve und Anlagen
 1.Guthaben bei Kreditinstituten562 703 925,9295 701 287,79
 2.Termingelder bei Kreditinstituten0,000,00
 3.Anlage bei Fondsgesellschaften1 005 638 048,96860 811 283,40
 4.Anlage bei Unternehmen895 892 291,62927 750 714,19
 5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“

83 330 000,00

70 000 000,00
 6.KfW Nachrangdarlehen300 000 000,002 847 564 266,502 246 588 989,89
B.Darlehensforderungen416 095 627,65327 416 922,65
C.Rechnungsabgrenzung0,000,00
D.Sonstige Forderungen0,000,00
E.Beteiligungen
 1.Kreditanstalt für Wiederaufbau1 082 876 331,121 082 876 331,12
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00

1 190 752 106,00
 3.Kapitalrücklage II1 000 000 000,001 000 000 000,00
 4.Gesonderte Kapitalrücklage614 280 731,32614 280 731,32
Sonstige Gewinnrücklagen2 097 597 246,071 719 276 772,38
 5.ERP-Gewinnrücklage I417 046 750,40172 758 415,49
 6.ERP-Gewinnrücklage II12 475 382,341 588 144,33
 7.ERP-Gewinnrücklage III339 221 082,93243 012 391,34
 8.ERP-Gewinnrücklage IV107 339 439,21
 9.ERP-Förderrücklage I4 650 000 000,004 650 000 000,00
10.ERP-Förderrücklage II250 000 000,00250 000 000,00
11.ERP-Förderrücklage III1 000 000 000,001 000 000 000,00
12.ERP-Förderrücklage IV1 250 000 000,00
13.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68615 270 642,68
14.Sondergewinnrücklage0,000,00
15.High-Tech Gründerfonds I66 021 506,0073 882 581,39
16.High-Tech Gründerfonds II47 488 475,2814 740 369 693,3532 107 831,57
Summe der Aktiva  18 004 029 587,5017 174 075 145,54
nach dem Stand vom 31. Dezember 2015

Passivseite

20152014
EUREUR
A.Rückstellungen
 1.Rückstellung Vermögensabsicherung0,000,00
 2.Rückstellung Förderlasten825 753 087,45858 194 322,68
 3.Rückstellung High-Tech Gründerfonds38 900 000,00864 653 087,4572 000 000,00
B.Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast128 683 819,6126 493 930,01
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock

79 486 113,67

208 169 933,28

70 000 000,00
Mikromezzaninfonds
C.Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01.16 147 386 892,8515 510 805 485,09
Gewinn/Verlust783 819 673,92636 581 407,76
Vermögensbestand 31.12.16 931 206 566,7716 147 386 892,85
Summe Passiva18 004 029 587,5017 174 075 145,54


Anlage 3



Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,63 %. Die Erträge in Höhe von 168,7 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2015 zur Verfügung.
Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2015 ein Zinsbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR.

Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen zum 01.01.2015 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf

18,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
73,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
91,7 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
0,1 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
7,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2015 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2015 somit auf 377,7 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:

Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (168,7 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklagen III (73,4 Mio. EUR) und IV (91,7 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (12,7 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (130,1 Mio. EUR, hiervon 5,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 476,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 232,3 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 244,3 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2015 auf 417,0 Mio. EUR.
Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 18,5 Mio. EUR wurden in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die nicht zur Abdeckung der Förderlasten benötigten Erträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II zugeführt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12,5 Mio. EUR.
Vorabdotierung der ERP-Gewinnrücklage IV: Die Erträge aus dem Erlass der Rückzahlung des Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt. Die Erträge aus dem anteiligen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der KfW 2015 wurden ebenfalls vollständig der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt, da die vertraglichen Grundlagen zur Abrechnung der Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ noch nicht vereinbart waren. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich zum 31.12.2015 auf 107,3 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2015 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.