ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 (ERPWiPlanG 2016)
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016

Ausfertigungsdatum: 01.12.2015


Anlage ERPWiPlanG 2016 (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 2121 - 2134)


Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2014
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2016
1 000 €
Betrag
für
2015
1 000 €
Ist-Ergebnis

2014
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.

37 200


37 700


20 440
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung293 300 T€
davon fällig:
Jahr 2017 bis zu 46 300 T€
Jahr 2018 bis zu 45 200 T€
Jahr 2019 bis zu 40 900 T€
in künftigen Haushaltsjahren160 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01.
2. Die Ausgaben sind mit Titel 683 01 gegenseitig deckungsfähig.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2015 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
214 200

261 100

263 760
Zahlungsverpflichtungen837 600 T€
davon fällig:
Jahr 2017 bis zu 180 400 T€
Jahr 2018 bis zu 152 100 T€
Jahr 2019 bis zu 123 400 T€
in künftigen Haushaltsjahren381 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit Titel 892 01 gegenseitig deckungsfähig.
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden.





500 000





500 000





147 063
Verpflichtungsermächtigung2 198 710 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren2 198 710 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland

2 700


2 700


2 629
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.

Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01

Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 030,0 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten350 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen

3 390 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
90 Mio. Euro 
d)Innovationen1 200 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung1 000 Mio. Euro.

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2016 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fondsfinanzierung.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Zu Tit. 683 01

Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2015.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 837,6 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2017 bis   180,4 Mio. Euro
Jahr 2018 bis zu   152,1 Mio. Euro
Jahr 2019 bis zu   123,4 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren   381,7 Mio. Euro.


Zu Tit. 682 02

Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an der High-Tech Gründerfonds GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds I), an der High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds II) und gegebenenfalls einen High-Tech Gründerfonds III.

Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen für in Aussicht genommene Änderungen bei der Beteiligungsfinanzierung zusammen mit der KfW (insbesondere Neuausrichtung und Ausgliederung Nachfolgeprogramm ERP-Startfonds).

Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2016 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2017 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 2 198,7 Mio. Euro.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.


Zu Tit. 681 02

Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Kapitel 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2016
1 000 €
Betrag
für
2015
1 000 €
Ist-Ergebnis

2014
1 000 €
12345
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

1 207
Verpflichtungsermächtigung5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2017 bis zu 1 500 T€
Jahr 2018 bis zu 1 300 T€
Jahr 2019 bis zu 1 300 T€
Jahr 2020 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen1 0001 0000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung758 700806 100
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse6 3006 300
Ausgaben für Investitionen752 400799 800
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung758 700806 100
Investitionsfinanzierung

Erläuterungen
6
Zu Tit. 681 03

Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2017 bis 2020, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.


Zu Tit. 870 01

Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2014 rund 1 600 Mio. Euro.


Kapitel 2
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2016
1 000 €
Betrag
für
2015
1 000 €
Ist-Ergebnis

2014
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
750

750

487
575 01-680Zinsaufwendungen1 0001 0005
671 01-680Bearbeitungsgebühren505011
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 20160
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen0
Summe Sonstige Ausgaben1 8001 800503
Abschluss
Sonstige Ausgaben1 8001 800
Zinskosten
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben1 8001 800503

Sonstige Ausgaben

Erläuterungen
6
Zu Tit. 531 01

Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.


Zu Tit. 575 01

Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2015 aufgenommenen Mittel vorgesehen.


Zu Tit. 671 01

Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.


Zu Tit. 595 01

Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.


Zu Tit. 697 01

Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


Kapitel 3
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2016
1 000 €
Betrag
für
2015
1 000 €
Ist-Ergebnis

2014
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen00997
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen000
162 01-691Erträge aus Vermögen199 590261 084328 225
182 01-691Tilgung von Darlehen81 75533 67274 047
129 01-873Einnahmen aus Vermögen412 555445 5440
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

66 600


67 600


68 189
a) ERP-Innovationsprogramm:44 280 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:8 320 T€
c) ERP-Startfonds:9 000 T€
d) High-Tech Gründerfonds I und II:5 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW000
Gesamteinnahmen760 500807 900
Abschluss
Verwaltungseinnahmen00
Übrige Einnahmen760 500807 900
Gesamteinnahmen760 500807 900

Einnahmen

Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99

Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.


Zu Tit. 162 01

Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung ERP-Förderrücklage I150 980 T€
b)Verzinsung Nachrangdarlehen3 610 T€
c)Erträge aus Darlehen an Unternehmen 45 000 T€
Summe199 590 T€

Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.

Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.


Zu Tit. 182 01

Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin 1 053 T€
Unternehmen80 702 T€
Summe81 755 T€


Zu Tit. 129 01

Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarlehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Titel 682 02.


Zu Tit. 231 01

Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.

Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründerfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermögens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in Höhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel vereinnahmt.


Zu Tit. 325 02

Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.


Abschluss
Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

760 500

758 700

1 800

6 300

752 400
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  1 800
760 500760 5001 8006 300752 400

Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2016
a) Bis einschl.
  31.12.2014
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2016
b) VE 2015
c) VE 2016
davon fällig
20162017201820192020 ff.
in Mio. €
12345678
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung37,2a)– 
b)– 
c)293,30046,300 45,20040,900160,900
683 01Förderkosten214,2a)745,800165,200133,300109,40086,200251,700
b)315,60049,60048,000 43,30037,700137,000
c)837,600180,400152,100123,400381,700
681 02

Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen2,7a)2,6001,5601,040– 
b)4,4601,1401,660  1,660
c)– 
681 03


Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung3,6a)1,3930,9620,331  0,100
b)5,1001,5001,300  1,3001,000
c)5,1001,500  1,3001,3001,000
Summe257,7a)749,793167,722134,671109,50086,300251,700
b)325,16052,24050,960 46,26038,700137,000
c)842,700– 181,900153,400124,700382,700
682 02Kooperationsprojekte500,0a)823,9502015 ff. :823,950
b)1 733,1002016 ff. :1 733,100
c)2 198,710 2017 ff. :2 198,710

Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens

Aktivseite

20142013
EUREUR
A.Barreserve und Anlagen
 1.Guthaben bei Kreditinstituten95 701 287,79201 664 427,00
 2.Termingelder bei Kreditinstituten0,000,00
 3.Anlage bei Fondsgesellschaften860 811 283,40691 213 369,65
 4.Anlage bei Unternehmen927 750 714,19969 752 607,07
 5.Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland“

70 000 000,00

35 000 000,00
 6.KfW Nachrangdarlehen2 246 588 989,894 200 852 275,272 246 588 989,89
B.Darlehensforderungen327 416 922,65239 340 454,89
C.Rechnungsabgrenzung0,000,00
D.Sonstige Forderungen0,000,00
E.Beteiligungen
 1.Kreditanstalt für Wiederaufbau1 082 876 331,121 082 876 331,12
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV1 190 752 106,001 190 752 106,00
 3.Kapitalrücklage II1 000 000 000,001 000 000 000,00
 4.Gesonderte Kapitalrücklage614 280 731,32614 280 731,32
Sonstige Gewinnrücklagen1 719 276 772,381 567 857 542,05
 5.ERP-Gewinnrücklage I172 758 415,4992 370 642,02
 6.ERP-Gewinnrücklage II1 588 144,33
 7.ERP-Gewinnrücklage III243 012 391,34
 8.ERP-Förderrücklage I4 650 000 000,004 650 000 000,00
 9.ERP-Förderrücklage II250 000 000,00253 794 384,98
10.ERP-Förderrücklage III1 000 000 000,001 000 000 000,00
11.Gesetzliche Rücklage der KfW615 270 642,68615 270 642,68
12.Sondergewinnrücklage0,000,00
13.High-Tech Gründerfonds I73 882 581,39
14.High-Tech Gründerfonds II32 107 831,5712 645 805 947,62112 749 881,04
Summe der Aktiva  17 174 075 145,5416 563 512 109,71

nach dem Stand vom 31. Dezember 2014

Passivseite

20142013
EUREUR
A.Rückstellungen
 1.Rückstellung Vermögensabsicherung0,000,00
 2.Rückstellung Förderlasten858 194 322,68911 534 622,35
 3.Rückstellung High-Tech Gründerfonds72 000 000,00930 194 322,68105 250 000,00
B.Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast26 493 930,01922 002,27
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock

70 000 000,00

96 493 930,01

35 000 000,00
Mikromezzaninfonds
C.Vermögen
Vermögensbestand 01.01.15 510 805 485,0915 508 881 152,85
Gewinn/Verlust636 581 407,761 924 332,24
Vermögensbestand 31.12.16 147 386 892,8515 510 805 485,09
Summe Passiva17 174 075 145,5416 563 512 109,71

Anlage 3
Bericht der KfW
gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Im Jahr 2014 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,9 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 293,5 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II und III sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2014 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,96 %. Die Erträge in Höhe von 184,0 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2014 zur Verfügung.
Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 3,45 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2014 ein Zinsbetrag in Höhe von 77,5 Mio. EUR.

Die 2012 und 2013 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II und III werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können und ebenfalls an der Verteilung des handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teilnehmen. Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2014 auf

16,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
65,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
6,0 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
0,2 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2014 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2014 somit auf 348,9 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:

Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (184,0 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklage III (65,0 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (6,0 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (100,2 Mio. EUR, hiervon 77,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 355,2 Mio. EUR wurden in Höhe von 274,8 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2014 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 80,4 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2014 auf 172,8 Mio. EUR.
Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 16,4 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2014 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 18,7 Mio. EUR verwendet. Die nicht durch Erträge abgedeckten Förderlasten in Höhe von 2,3 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II belastet. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2014 auf 1,6 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2014 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.