(ErbStG)
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 17.04.1974


§ 22 ErbStG Kleinbetragsgrenze

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.