Ausfertigungsdatum: 05.01.2016
(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde:
(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.
(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.