Ausfertigungsdatum: 05.01.2016
(1) Der Jahresbeitrag wird nach der folgenden Formel berechnet:
Ci = max {MCi ; (CR x ARWi x CDi x µ)}
Die Faktoren haben folgende Bedeutung:
Ci = | Jahresbeitrag des CRR-Kreditinstituts, |
MCi = | Mindestbeitrag gemäß § 5 Absatz 2, |
CR = | Beitragsrate, |
ARWi = | aggregiertes Risikogewicht des CRR-Kreditinstituts, |
CDi = | gedeckte Einlagen des CRR-Kreditinstituts, |
µ = | Korrekturfaktor. |
(2) Die Beitragsrate ist für alle CRR-Kreditinstitute einer Entschädigungseinrichtung einheitlich. Die Entschädigungseinrichtung ermittelt die Beitragsrate jährlich zum 15. August, indem die nach § 6 ermittelte Jahreszielausstattung durch die Summe der gedeckten Einlagen aller CRR-Kreditinstitute zum Stand vom 31. Dezember des Vorjahres geteilt wird.
(3) Das aggregierte Risikogewicht des CRR-Kreditinstituts ist ein Prozentwert, der anhand mehrerer Risikoindikatoren gemäß den §§ 8 bis 12 ermittelt wird.
(4) Die gedeckten Einlagen des CRR-Kreditinstituts sind die zum Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bei dem CRR-Kreditinstitut vorhandenen und nach § 17 Absatz 4 des Einlagensicherungsgesetzes zu meldenden gedeckten Einlagen.
(5) Mit dem Korrekturfaktor passt die Entschädigungseinrichtung die Summe der Jahresbeiträge aller CRR-Kreditinstitute, die sich bei der Berechnung der Jahresbeiträge auf Grundlage der Beitragsrate, des aggregierten Risikogewichts und der gedeckten Einlagen eines jeden CRR-Kreditinstituts nach der Formel Ci = CR x ARWi x CDi ergeben würden (nicht angepasste Jahresbeiträge), an die Jahreszielausstattung an. Der Korrekturfaktor wird nach der folgenden Formel ermittelt:
Die Entschädigungseinrichtung ist berechtigt, den Korrekturfaktor zu verringern oder zu erhöhen, wenn dies aufgrund einer Entwicklung des Konjunkturzyklus und der prozyklischen Wirkung der Jahresbeiträge erforderlich ist.