Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Betreibern von Heizwerken ab einer installierten Nettonennleistung von 1 Megawatt thermisch und bei allen Betreibern von Anlagen zur netzgebundenen Wärmeversorgung einschließlich wärmegeführter Blockheizkraftwerke, soweit deren Anlagen nicht bereits nach § 3 erfasst werden, sowie bei Dritten, die sich dieser Anlagen zur Verteilung bedienen, jährlich für das Vorjahr Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
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die Menge der erzeugten Wärme sowie bei wärmegeführten Anlagen die Menge der erzeugten Elektrizität, jeweils getrennt nach eingesetzten Energieträgern,
- 2.
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die Menge der bezogenen Wärme, getrennt nach Lieferantengruppen,
- 3.
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die Menge der abgegebenen Wärme, getrennt nach Abnehmergruppen,
- 4.
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die Menge des Bestands an Energieträgern, getrennt nach Energiegehalt,
- 5.
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die Menge der eingesetzten Energieträger zur Erzeugung von Wärme und Elektrizität, jeweils getrennt nach Arten und Energiegehalt,
- 6.
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die Menge des Eigenverbrauchs von Wärme und Elektrizität,
- 7.
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die installierte thermische Speicherkapazität,
- 8.
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die Menge der Netzverluste,
- 9.
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die Art und die installierte elektrische Nettonennleistung und thermische Nettonennleistung der Anlagen,
- 10.
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bei Wärmenetzen die vorwiegend verwendeten Wärmeträger,
- 11.
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die Anzahl der Wärmenetze sowie deren gesamte Trassenlänge,
- 12.
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den Umfang des Zu- und Rückbaus von Wärmenetzen,
- 13.
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die Menge der eingeführten Wärme und die Menge der ausgeführten Wärme.
Alle Angaben mit Ausnahme der Angaben nach Satz 1 Nummer 7 und 13 sind länderweise zu erfassen.