Energiesicherungsgesetz 1975 (EnSiG 1975)
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

Ausfertigungsdatum: 20.12.1974


§ 9 EnSiG 1975 Vorbereitung des Vollzugs

Der Bund und die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 und § 2 bezeichneten Zwecke erforderlich sind.