Energiesicherungsgesetz 1975 (EnSiG 1975)
Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung

Ausfertigungsdatum: 20.12.1974


§ 5 EnSiG 1975 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verfügungen, die nach § 10 oder auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 1 und 2 ergehen, haben keine aufschiebende Wirkung.