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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Ausfertigungsdatum: 20.10.2015


§ 36 ElektroG Zuständige Behörde

Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt.

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