Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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technische Kommunikation,
- 6.
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betriebliche Kommunikation,
- 7.
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Planen der Auftragsabwicklung,
- 8.
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Vorbereiten der Auftragsausführung,
- 9.
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Einrichten und Abräumen der Montagestelle,
- 10.
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Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen,
- 11.
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Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken,
- 12.
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Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln,
- 13.
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Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen,
- 14.
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Installieren von elektrischen Anlagen,
- 15.
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Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen,
- 16.
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Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen,
- 17.
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Dokumentation.