(ElekAnlAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur/zur Elektroanlagenmonteurin

Ausfertigungsdatum: 17.06.1997


§ 1 ElekAnlAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur/Elektroanlagenmonteurin wird staatlich anerkannt.