Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen

Ausfertigungsdatum: 12.12.2007


§ 21 EinsatzWVG Umzüge aus gesundheitlichen Gründen

Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.