Anlage II Kap IV EinigVtr Anlage II Kapitel IV Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
(Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1194 - 1200)
Der Text des Kapitels ist in Abschnitte untergliedert.
Er ist wie folgt abrufbar:
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kapitelbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage II -
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