Die Leistungsvereinbarung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale festlegen. Dies sind mindestens
- 1.
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die Beschreibung der zu erbringenden Leistung,
- 2.
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Ziel und Qualität der Leistung,
- 3.
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die Qualifikation des Personals,
- 4.
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die erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung und
- 5.
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die Verpflichtung, im Rahmen des Leistungsangebotes Leistungsberechtigte aufzunehmen.