(EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 02.03.1974


Art 288 EGStGB Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Strafvorschriften des Landesrechts, soweit sie durch ein Landesgesetz nicht besonders geändert werden.