(EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 02.03.1974


Art 11 EGStGB Freiheitsstrafdrohungen

Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.