GmbHG-Einführungsgesetz (EGGmbHG)
Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Ausfertigungsdatum: 23.10.2008


§ 2 EGGmbHG Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz

§ 42a Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Fassung des Artikels 3 Abs. 3 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2681) ist erstmals auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das nach dem 31. Dezember 2001 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.