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EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel


Ausfertigungsdatum: 22.06.2004

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 58 V v. 31.8.2015 I 1474

§ 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
§ 2 Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
§ 3 Beteiligung anderer Behörden des Bundes
§ 3a Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 3b Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
§ 4 Überwachung
§ 5 Mitwirkung von Zollstellen
§ 5a Erlass von Rechtsverordnungen
§ 6 Strafvorschriften
§ 7 Bußgeldvorschriften
Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist

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