(EG-ObstGemüseV)
Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse

Ausfertigungsdatum: 10.06.2009


§ 1 EG-ObstGemüseV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse.