Ein Regionalnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- 1.
-
eine einmalige Kennnummer,
- 2.
-
das Datum der Ausstellung,
- 3.
-
den Beginn und das Ende der Erzeugung des Stroms, für den der Regionalnachweis ausgestellt wird,
- 4.
-
das Postleitzahlengebiet, in dem sich der physikalische Zählpunkt der Anlage befindet, in der der Strom erzeugt wurde,
- 5.
-
Angaben dazu, ob und in welcher Art
- a)
-
für die Anlage, in der der Strom erzeugt wurde, Investitionsbeihilfen geleistet wurden,
- b)
-